Respiratorisches-Synzytial-Virus (RSV)

13.09.2025

Übertragung und Symptome

RS-Viren verursachen hauptsächlich im Winterhalbjahr Erkältungen, grippeartige Erkrankungen und Bronchiolitis. Sie führen oft zu Hospitalisationen. Die Übertragung von Mensch zu Mensch erfolgt durch Tröpfchen bei engem Kontakt (so wie auch bei der Grippe oder COVID-Infektion). Die Ansteckungsfähigkeit besteht in der Regel bereits einen Tag vor Auftreten von Symptomen über eine Dauer von drei bis acht Tagen. Sie erreicht ihren Höhepunkt während der ersten Tage der Erkrankung. Die Symptome wie Schnupfen, Husten, Fieber, Müdigkeit und oft auch eine Bindehautentzündung beginnen ca 2–8 Tage nach der Ansteckung. Die häufigsten Komplikationen sind bei Säuglingen und Kindern unter zwei Jahren Entzündungen der unteren Atemwege (Bronchitis und Bronchiolitis). Bei älteren Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen kann RSV gelegentlich einen länger anhaltenden, trockenen Husten verursachen. Meist sind diese Altersgruppen nur von einer Erkältung mit relativ milden Krankheitssymptomen betroffen. Sie können jedoch Säuglinge, ältere und immungeschwächte Menschen anstecken. Ältere Menschen sowie Patientinnen und Patienten mit einer Immunschwäche können bei einer RSV-Infektion einen schweren Krankheitsverlauf und eine Lungenentzündung entwickeln, welcher häufig zu einer Hospitalisierung führt.

Verbreitung und Risiken

RSV ist weltweit verbreitet. Sie verursachen jährliche Epidemien zwischen Spätherbst und Anfang Frühjahr. In der Schweiz tritt üblicherweise im Rhythmus von zwei Jahren jeweils eine stärkere Epidemie auf. RSV ist verantwortlich für die meisten Fälle von akuter Bronchitis und Bronchiolitis bei Säuglingen und Kleinkindern. Im Winterhalbjahr sind RSV-Infektionen die häufigste Ursache für eine Spitaleinweisung bei Neugeborenen. Sie führt bei ein bis drei Prozent aller Säuglinge und Kleinkinder zur Spitaleinweisung infolge schwerer Krankheit mit Atemnot, ungenügender Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme. Viele Hospitalisierungen wegen RSV betreffen auch ältere Menschen und Personen mit einer Immunschwäche.

Wann impfen?

In der Schweiz sind aktuell drei Impfstoffe gegen RSV zugelassen und erhältlich: Abrysvo®, Arexvy® und mResvia® für Personen ab 60 Jahren. Abrysvo® ist zudem auch zugelassen für Schwangere zum Schutz ihrer neugeborenen Kinder. Der monoklonale Antikörper Nirsevimab (Beyfortus®) steht seit Herbst 2024 für Säuglinge zur Verfügung. Alle Säuglinge, die von April bis und mit September geboren wurden, sollen 1 Dosis Nirsevimab im Oktober oder so bald wie möglich danach erhalten. Alle Neugeborenen, die zwischen Anfang Oktober und bis und mit März geboren wurden, sollen 1 Dosis Nirsevimab möglich rasch nach ihrer Geburt erhalten. Ausserdem sollen Kinder mit bestimmten Vorerkrankungen, die auch zu Beginn ihrer 2. RSV-Saison ein stark erhöhtes Risiko für einen schweren RSV-Verlauf haben, ebenfalls im Oktober 1 Dosis Nirsevimab erhalten.

Für Personen über 75 Jahre und für die Risikogruppe zwischen 60 und 75 Jahren bieten wir in unserer Praxis den Impfstoff Arexvy als Einmaldosis an. Wie lange die Wirkung der Impfung anhält und wann vielleicht wieder eine Auffrischimpfung nötig ist (evt nach 2-3 Jahren), kann aktuell noch nicht gesagt werden. Leider werden die Kosten aktuell noch nicht durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernommen, so wie es zum Beispiel in Deutschland der Fall ist. Viele Zusatzversicherungen in der Schweiz übernehmen aber schon einen Teil der Kosten.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bag.admin.ch/de/respiratorisches-synzytial-virus-rsv